
Im Zivilprozessrecht stellt die Klagerücknahme die Erklärung des Klägers dar, dass er von der Durchführung des Prozesses absieht. Die Klagerücknahme ist damit das Gegenstück zur Klageerhebung. ==Kein Rechtsverzicht== Nimmt der Kläger die Klage zurück, äußert er sich allerdings nicht zum Bestand des mit der Klage geltend gemachten Rechts....
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Prozesshandlung, durch die der Kläger vollständig oder teilweise auf die Entscheidung über seine rechtshängige Klage verzichtet. Sie ist das Gegenstück zur Klageerhebung. Die Möglichkeit der Klagerücknahme besteht für den Zivil-, Verwaltungsgerichts-, Sozialg...
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Von einer Klagerücknahme spricht man, wenn der Kläger eine Klage nach Anhängigkeit zurücknimmt und damit das Verfahren beendet (§ 269 ZPO). Sinn macht eine Klagerücknahme, wenn der Kläger merkt, dass die Beweislage schlecht ist oder sich verschlechtert hat oder wenn sich herausstellt, dass der Beklagte vermögenslos ist. Voraussetzungen Die ...
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im deutschen Recht der Widerruf des mit der Klage gestellten Gesuchs um Rechtsschutz. Klageverzicht.
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