Beim Einheitsprinzip handelt es sich um einen Haushaltsgrundsatz aus der Kameralistik. Das Einheitsprinzip besagt, dass in einem Haushaltsplan alle voraussichtlichen Einnahmen, Ausgaben und benötigten Verpflichtungsermächtigungen auszuweisen sind. Gefunden auf https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html