
ist die Sicherstellung redlicher Verwendung von Maßen. Diese erfolgt bereits in der hochmittelalterlichen Stadt. Mit verstärkter Genauigkeit wird die Eichung seit dem 19. Jh. vorgeschrieben.. Lit.: Planitz, H., Die deutsche Stadt, 5. A. 1980
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Das Ges. über Mess- und Eichwesen - EichG - i.d.F. vom 23. 3. 1992 (BGBl. I 711) begründet im 1. Abschn. (§§ 1-13) eine Eichpflicht zur Richtighaltung der Messgeräte für den geschäftlichen Verkehr (z.B. für Längen- und Flächenmessgeräte, Abfüllmaschinen, Gas-, Wasser-, Stromzähler, Wegestreckenmesse...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/E/Eichwesen.htm

Das Ges. über Meß- und Eichwesen – EichG – i.d.F. vom 23. 3. 1992 (BGBl. I 711) begründet im 1. Abschn. (§§ 1–13) eine Eichpflicht zur Richtighaltung der Meßgeräte für den geschäftlichen Verkehr (z.B. für Längen- und Flächenmeßgeräte, Abfüllmaschinen, Gas-, Wasser-, Stromzähler, Wegestreckenmesser, Gewichte und Waagen), f...
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