
Mit einem Ehrenwort (oder durch eine schriftliche Ehrenwörtliche Erklärung) wird eine Aussage (Behauptung, Versprechen) feierlich bekräftigt. Der Erklärende bekundet, mit seiner Ehre, das heißt der Gesamtheit seiner Person, für die Richtigkeit der Aussage einzustehen. == Kriegsrecht == Die Entlassung der Kriegsgefangenen auf Ehrenwort (sur p...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenwort

Ehrenwort, feierliches Versprechen einer Leistung oder Unterlassung unter Berufung auf die Ehre; rechtlich bedeutungslos.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ehrenwort , ein Versprechen, mit unterpfändlicher Einsetzung der Ehre gegeben, ist eins der Bekräftigungsmittel, durch welches man im ältern deutschen Rechte die Erfüllung einer Verbindlichkeit zu sichern suchte. Das bloße E. hat heutzutage wohl moralische, aber keine rechtliche Bedeutung und Wirksamkeit.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die Verpfändung der Ehre zur Bekräftigung eines Versprechens; rechtlich bedeutungslos.
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https://www.wissen.de//lexikon/ehrenwort
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