
Der Ehebetrug (teilweise auch: „Eheerschleichung“) war ein in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Inkrafttreten des 4. Strafrechtsreformgesetzes (vom 23. November 1973; BGBl. 1973 I S. 1725) geltender Straftatbestand, der den Personenstand schützen sollte. Strafbar war, sich die Ehe gegenüber einem anderen zu erschleichen, obwohl die Ehe ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ehebetrug

Ehebetrug, Eheerschleichung, Genealogie: das Eingehen einer Ehe bei Verschweigung eines Ehehindernisses.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von Ehebetrug spricht man, wenn ein (oder beide) Ehegatten ein gesetzliches Ehehinderniss verschweigen. Der Ehebetrug ist nur noch in der Form der Bigamie (Doppelehe) gemäß § 172 StGB strafbar. Der Heiratsschwindel, d.h. die Heirat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit der Absicht der rechtswidrigen Verschaffung eines Vermögensvorteils ist...
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https://www.lexexakt.de/glossar/ehebetrug.php

arglistiges Verschweigen eines gesetzlichen Ehehindernisses, in Deutschland nicht mehr strafbar; in Österreich strafbar nach § 193 StGB.
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https://www.wissen.de//lexikon/ehebetrug
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