
Aufhebung bedeutet die Auflösung der Ehe durch ein gerichtliches Urteil aus Gründen, die bei der Eheschließung bereits vorlagen. Eine Ehe kann aufgehoben werden bei Eheschließung vor Eintritt der Volljährigkeit, bei Doppelehe, d.h. ein Ehegatte war im Zeitpunkt der Ehes...
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Eheaufhebung, die Auflösung der Ehe auf Antrag durch ein gerichtliches Urteil. Eheaufhebung und Ehescheidung sind streng voneinander zu unterscheiden. Die Aufhebungsgründe sind im Gesetz abschließend genannt. Der Antrag auf Aufhebung ist begründet, wenn einer der Ehepartner nicht ehemündig war, gesc...
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