
Fahrzeughalter ist derjenige, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) steht. Der Halter muss jedoch nicht mit dem Eigentümer identisch sein. Beispiele: Dies entspricht der Trennung von Besitzer und Eigentümer ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

Person, die ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. In der Praxis meistens der Eigentümer Fahrzeughalter, aber das ist nicht zwingend. Das Eigentum ist nur Indiz für die Halterstellung, nicht Voraussetzung. Maßgeblich sind...
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Person, die die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug besitzt und für den Gebrauch Rechnung trägt.
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