
Früherer Zinssatz, der in einem Eckzinsabkommen zwischen den Kreditinstitutsverbänden (Fachverbänden) gesetzlich festgelegt wurde und für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündi-gungsfrist herangezogen wurde (niedrigster Sparzinssatz).
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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