
Die Ehe ist einer der Lebensaspekte im „Drei-Türen-Ba Gua“. (siehe dort) Das Drei-Türen-Ba Gua ist ein einfaches System, das davon ausgeht, den Raum in 8 Sektoren zu unterteilen.
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https://feng-shui.de/glossar/

Siehe auch: Menacing Husband Menacing Wife
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https://filmlexikon.uni-kiel.de/index.php?action=lexikon

ist die mit Eheschließungswillen eingegangene anerkannte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Bei den Indogermanen gibt vermutlich der Vater die Tochter dem Mann, der sie (in das eigene Haus) führt, aber zu den Eltern der Frau in keine verwandtschaftliche Beziehung tritt. Im altrömischen Recht, in dem die E. ein hauptsächlich sozial geord...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
(Buddhismus) Ehe und Familie beanspruchen im Buddhismus keinen sakramentalen Status; sie unterliegen der irdischen resp. gesellschaftlichen Ordnung und erfahren keine besonderen Weihen durch die Religion. Der Buddhismus lehrt die ûberwindung aller Bindungen, folglich auch die Losl...
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https://relilex.de/
(Judentum) Die Hochzeit bedeutet für Juden, dass sie eine kleine Existenz haben und nicht einsam sind. Im Talmud steht, dass jeder, der keine Frau hat ohne Freude, ohne Glück und ohne Seligkeit lebt. Sich der Fortpflanzung zu verweigern, ist eine Sünde. In der Zeit von Pessach bis...
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https://relilex.de/

von mittelhochdeutsch ewe = Gesetz Lebensgemeinschaft eines Mannes mit einer Frau, die von der Gesellschaft oder der Kirche anerkannt ist. Das NT sieht die Ehe als Bild für die Verbindung Christi mit der Kirche. Daraus leitet die katholische Kirche die Unauflöslichkeit der Ehe ab. Die Ehe gehört in...
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https://relilex.de/

1. Aus der menschlichen Erfahrung u. aus der Offenbarung (Gen 2,18) erkennen wir, daß Mann u. Frau zu inniger Lebensgemeinschaft miteinander bestimmt sind. Wie jeder menschliche Lebensbereich steht auch und gerade diese Gemeinschaft unter dem sittl. Grundauftrag der Liebe: Mann u. Frau sollen sich einander in ganzheitl.-personaler Liebe schen...
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https://stjosef.at/morallexikon/ehe.htm

Die Ehe ist eine dauernde vertragliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Die Ehe muss vor dem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Ehe, die nicht vor einem Standesbeamten geschlossen wurde, ist ungültig, ebenso wie eine Ehe, die von einem unzuständigen Standesbeamten geschlosse...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Die Ehe ist die zivilrechtlich und damit öffentlich anerkannte Verbindung eines Mannes und einer Frau. In der westlichen Kultur gilt die Ehe nicht als Vertragsverhältnis, sondern als solidarische und zeitlich unbegrenzte Gemeinschaft, in der die Ehegatten wechselseitig füreinander Verantwortung übernehmen. Beruhte die Ehe in der...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40031

Die E. ist - immer nur auf Zeit - im Falle eines Fehlgriffs ein trostloses Ausnützungsverhältnis, im Idealfall eine symbiotische Gemeinschaft und im Normalfall so was wie ein vierhändiger Rückgriff auf die Eiserne Ration, und zwar aus der Einsicht heraus, daß das Leben einem sonst nichts bietet, weil man selbst ja nichts ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42007

Allgemein Bezeichnung für die in einer Gesellschaft oder Kultur hervorgehobene Form des dauerhaften Zusammenlebens zweier ( Monogamie) oder mehrerer Personen (Polygamie) verschiedenen Geschlechts. Im Christentum meint Ehe die ganzheitliche Lebensgemeinschaft von Frau und Mann; ihrer Natur nach ist die ehe auf das Gattenwohl und ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42056

Ehe: Brautpaar Die Ehe ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier oder mehrerer Personen verschiedenen Geschlechts, die in fast allen Kulturen durch einen öffentlich gebilligten Akt, die Heirat, zustande kommt. Die Ordnung der Ehe ist von den sittlichen und religiösen Grundlagen abhängig...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ehe: Durchschnittliches Heiratsalter Lediger in Deutschland (in Jahren) JahrMännerFrauen 198526,624,1 199027,925,5 199529,727,3 199831,028,3 200031,228,4 200231,828,8 200432,429,4 200632,629,6
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Ehe ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier oder mehrerer Personen verschiedenen Geschlechts, die in fast allen Kulturen durch einen öffentlich gebilligten Akt, die Heirat, zustande kommt. Die Ordnung der Ehe ist von den sittlichen und religiösen Grundlagen abhängig, auf denen die einzelnen Gesellschaften beruhen. Am weitesten...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42274

Ehe i.S.v. Art. 6 I GG ist die Vereinigung eines Mannes u. einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft. Grundrechtlich nicht geschützt ist die Scheinehe. Nichteheliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden durch Art. 2 I GG geschützt; sie dürfen aber in bestimmten Fälle...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Ehe (mhdt. ewe "Gesetz"): eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die von der Gesellschaft (Zivilehe) und bzw. oder der Kirche (kirchlich geschlossene Ehe) anerkannt ist. Weil im NT die Ehe Bild für die Verbindung Christi mit der Kirche ist (vgl. Eph 5,25), ist nach kath. Lehre die Ehe unauflöslich.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42638

Eine anerkannte, bis zum Ende des 20. Jahrhunderts ausschließlich zwischen Frau und Mann geschlossene Lebensgemeinschaft. Früher wurden Einzelheiten der Ehe, wie beispielsweise Vermögensfragen, ausschließlich durch Verträge geregelt, heute gilt ersatzweise das bürgerliche Recht. Dennoch können auch ...
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https://www.lechzen.de/Lexikon/Ehe

Mit Ehe wird die auf freiem Entschluss beruhende, grundsätzlich unauflösbare Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau bezeichnet, die den besonderen Voraussetzungen und Bestimmungen des Familienrechts im BGB unterliegt (Vgl. BVerfGE 29, 166, 176). Der Eheschluss ist in Deutschland ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft. Beide Partner müssen e...
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https://www.lexexakt.de/glossar/ehe.php

Als Ehe (v. althochdeutsch: ewa = Ewigkeit, Recht, Gesetz, rechtsprachlich hist. Konnubium) bezeichnet man eine sozial anerkannte und durch allgemein geltende, meist gesetzliche Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft mehrerer Personen, die als Ehegatten oder auch Ehepartner bezeichnet werden.
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https://www.liebewohl.de/inhalt/glossar.htm

Ehe (mhd. eschaft; v. ewe = Ewigkeit, althergebrachtes Gewohnheitsrecht, der rechtmäßige Bund der Ehe). Vertraglich abgesicherte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau zum Zwecke der Existenzsicherung und Fortpflanzung. Im FMA. wurden unter christlichem Einfluss germanische Ehebräuche (Vertrag zwische...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Ehe (v. altdeutschen Ewa, Euua, Eoa, Ea, d. h. Bündnis, Vertrag, Einigung, auch Gesetz), die nach gesetzlichen Vorschriften eingegangene Vereinigung eines Mannes und Weibes zur lebenslänglichen und ungeteilten Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse. Die E. ist in erster Linie ein religiös-sittliches Institut; sie erhebt Mann und Weib über das b...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1930) Ehe. Die Ehe ist die 'Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zum lebenswierigen wechselseitigen Besitz ihrer Geschlechtseigenschaften'. Die eine Person kann sich hier (im Geschlechtsgenuß) nur unter der Bedingung zur Sache machen, daß die andere sich ihr ebenfalls als solche gibt; denn...
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https://www.textlog.de/32183.html

Eheschließung: Auswahl Eheschließungen in ausgewählten Ländern Land 1870/71 1900 1920/21 1950/51 1980 2000 Australien – 28 47 77 113 113 Belgien 38 58 107 71 66 45 Dänemark 13 ...
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https://www.wissen.de//lexikon/ehe
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