
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmeranteile der Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung vom Bruttolohn seiner Arbeitnehmer einzubehalten und zusammen mit seinen Arbeitgeberanteilen als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die für den Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse abzuführen (Lohnabzugsverf...
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Pflichtversicherte Arbeitnehmer brauchen ihre Beiträge nicht allein zu zahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag je zur Hälfte. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Lohn oder Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber legt seinen Anteil dazu und überweist diesen so genannten Pflichtb...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten gezahlt werden kann.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42141

Laufende Beitragszahlung bedeutet, dass während der Dauer der Versicherung mehrere Beiträge fällig werden. In der Regel wird bei der Beitragskalkulation von einer jährlichen Zahlungsweise ausgegangen (Ausnahme: Klein-Lebens- und Vermögensbildungsversicherungen). Die Jahresbe...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42141

Für Arbeitnehmer ist es ganz einfach: Der Arbeitgeber überweist die Beiträge zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmeranteile der Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung vom Bruttolohn seiner Arbeitnehmer einzubehalten und z...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Beitragszahlung.html
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