
Der immer wieder (durch Beitritte, Ergänzungen und Änderungen) angepasste EG-V. baut auf den Römischen Verträgen, vor allem auf dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag), und auf den Erweiterungen durch die Einheitliche Europäische Akte auf. Mit ihm werden die neuen Aufgaben der Gemeinschaft bestimmt und...
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Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) (= Vertrag von Rom, in Kraft seit 1. Jänner 1958). Mit dem Vertrag von Rom wurde eigentlich zunächst die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ins Leben gerufen; die Umbenennung in EG-Vertrag erfolgte erst mit dem EU-Vertrag (Vertrag von Maastricht&...
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(EGV) Vergemeinschaftete, d.h. rechtlich bindende Grundlage der Europäischen Gemeinschaft.
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Mit EG-Vertrag wird der Vertrag vom 25.3.1957 bezeichnet, der der Europäischen Gemeinschaft zugrunde liegt. Ursprünglich wurde er als EWG-Vertrag bezeichnet (Vertrag zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft). Mit dem Amsterdamer Vertrag wurde die Zählung der Paragraphen geändert. Weiterhin wurde der EG-Vertrag durch den Vertrag v...
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Gemeint ist hier der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet wurde und am 1. Januar 1958 in Kraft trat. Mit diesem Vertrag, der oft als `Römischer Vertrag` bezeichnet wird, wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet.
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