
In Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten greifen die Mitbestimmungsregelungen des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) vom 18. Mai 2004 (vormals geregelt im Betriebsverfassungsgesetz 1952). Die Aufsichtsräte von Unternehmen im Geltungsbereich des Drittelbeteiligungsgesetzes werden zu einem Drittel von der Arbeitnehmerschaft und zu zwei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Drittelbeteiligungsgesetz

Das Drittelbeteiligungsgesetz ist im wesentlichen eine Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes 1952. Es regelt die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat bei Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern.
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https://www.lexexakt.de/glossar/drittelbeteiligungsgesetz.php
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