[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Doppelsinn, des -es, plur. inus. der doppelte Verstand einer Schrift oder Rede, die Zweydeutigkeit; ein im Hochdeutschen wenig gebräuchliches Wort, so wie das Bey- und Nebenwort doppelsinnig, für zweydeutig.
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