
oberstes Verwaltungsorgan in den Bundesländern (Kollegialorgan). Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann , dessen Stellvertreter(n) und weiteren Mitgliedern (Zahl durch die Landesverfassungen geregelt, meist 7-9). In Wien ist der Stadtsenat die Landesregierung. Die Mitglieder der Landesregierung müssen zum Landtag wählbar sein, m...
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Als Landesregierung bezeichnet man die obersten kollegialen Regierungs- und Verwaltungsorgane der Gliedstaaten eines Bundesstaats oder in autonomen Gebietskörperschaften eines dezentralisierten Einheitsstaats. Da die Gliedstaaten in der Schweiz nicht als Länder, sondern als Kantone bezeichnet werden, ist die analoge Schweizer Bezeichnung Kantons...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landesregierung
[Deutschland] - Unter der Landesregierung versteht man das Kabinett eines Landes in Deutschland. In Bayern und Sachsen nennt sich die Landesregierung Staatsregierung, in Rheinland-Pfalz heißt das Kabinett Ministerrat. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißt die Landesregierung Senat. Die Landesregierung beste...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landesregierung_(Deutschland)
[Österreich] - Die Landesregierung ist das höchste Verwaltungsorgan des jeweiligen Bundeslandes in Österreich. == Grundlagen == Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt und setzt sich aus dem Landeshauptmann, dessen Stellvertreter oder Stellvertretern und weiteren Mitgliedern der Landesregierung, den Landesräten, z...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landesregierung_(Österreich)

ist die Regierung eines Landes.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Landesregierung, plur. die -en. 1) Die Regierung eines Landes; ohne Plural. Die Landesregierung antreten. 2) Ein Regierungs-Collegium, dessen Gewalt sich über ein ganzes Land erstrecket, und welches oft auch nur die Regierung schlechthin genannt wird.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_226

L. bezeichnet die Exekutive der Bundesländer in D und A.(vgl. die einzelnen Bundesländer)
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Landesregierung: Bayern ist traditionell von allen Bundesländern dasjenige, das seine... Landesregierung, in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland das aus dem Ministerpräsidenten (Regierender oder 1. Bürgermeister, Präsident des Senats) und den Ministern bestehende oberste Leitungsorga...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Landesregierung stellt die Regierung/Exekutive eines einzelnen Bundeslandes dar. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Der Ministerpräsident muss von der Mehrheit der Mitglieder des Landtags gewählt werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42333

Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Landesminister seinen Geschäftsbereich unter eigener Verantwortung.
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https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.1/Jugend/Lexikon/i

Die Landesregierung setzt sich zusammen aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern und ist die Spitze der vollziehenden Gewalt. Im Freistaat Sachsen wird die Landesregierung als Staatsregierung bezeichnet.
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https://www.landtag.sachsen.de/de/service/lexikon

Landesregierung , s. Landesbehörden.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

in Deutschland allgemein die Regierung eines Landes (Gliedstaats), in Bayern Staatsregierung, in Hamburg, Bremen und Berlin Senat genannt. Chef der Landesregierung ist der Ministerpräsident (in Berlin Regierender Bürgermeister, in Bremen Präsident des Senats, in Hamburg Erster Bürgermeister genannt). In Österreich übt als ober...
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