
Mit Divergenzanfrage wird in Fällen in den ein Senat eines obersten Gerichtshofes (z.B. BAG oder BGH) von der Rechtsprechung eines anderen Senates abweichen will, die Anfrage an den anderen Senat bezeichnet, mit der geklärt wird, ob der Senat an seiner Rechtsprechung festhalten will. Hält der andere Senat an seiner Rechtsauffassung fest, ist der...
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