
Eine Dienstfahrerlaubnis ist in Deutschland eine besondere Fahrerlaubnis zum Führen von Dienst-Kraftfahrzeugen, die durch die Bundeswehr, Bundespolizei und Polizeien der Länder erteilt wird und im {§§|fev_2010|juris|seite=BJNR198000010.html#BJNR198000010BJNG000600000|text=Kapitel 4 "Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen" }.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstfahrerlaubnis
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