
Nach dem Devisengesetz (DevG) 1946 sollen die vorhandenen und anfallenden Devisen erfasst und der Wirtschaft nach Maßgabe der Dringlichkeit des Bedarfs zur Verfügung gestellt werden. Die Oesterreichische Nationalbank hat als Devisenbehörde für die Aufrechterhaltung und Sicherung der Währung zu sorgen. Seit dem 4. 11. 1991 hat die Nationalba.....
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