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Defekte Logo #42145. Kassendefekte sind Fehlbeträge an amtlichen Kassen. Die geschäftliche Behandlung dieser Fehlbeträge ist durch die Vorschriften des Reichsbeamtengesetzes vom 18. Mai 1907 (§§ 134-148, die nach § 1 des Kolonialbeamtengesetzes in den Schutzgebieten gelten) geregelt. Hiernach sind zunächst diejenigen ...
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