Defektenverfahren Bedeutung

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Defektenverfahren

Defektenverfahren Logo #42145. Das Verfahren bei Defekten (s.d.) amtlicher Kassen in den Schutzgebieten regelt sich nach §§ 134-148 des ReichsBG. Es ist darüber (Erlaß nach Deutsch-Ostafrika vom 21. Dez. 1897, mitgeteilt auch an andere Gouvernements) folgendes bestimmt: a) Bei Kassendefekten, d.h. Fehlbeträgen bei dem Istbestan...
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