
Der Deckungsrücklass (DRL) ist im österreichischen Recht die Sicherstellung gegen Überzahlung bei Abschlagszahlung (max. 5%) bei Bauvorhaben. Sofern nicht andere Sicherstellungsmittel vom Auftraggeber genehmigt werden, wird der Deckungsrücklass von der jeweilig fälligen Rechnung abgesetzt. Mit der Schlussrechnung wird er zur Rückzahlung fäl...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Deckungsrücklass
Keine exakte Übereinkunft gefunden.