
coniuratio (lat., = Schwurgemeinschaft). Das ma. Rechtswort stand für gemeinsames Schwören wie es z.B. von Eideshelfern oder von Gilde- bzw. Zunftgenossen geübt wurde (s. Einung, Gilde, Zunft). Da die Schwurgenossenschaften ohne herrschaftliche Privilegierung entstanden, konnten sie von der betrof...
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