[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Churfürst, des -en, plur. die -en, in dem Deutschen Staatskörper, ein Reichsfürst, welcher das Recht hatte, das Oberhaupt des Deutschen Reiches zu wählen. Es waren dieser Churfürsten neun, wovon drey geistliche, sechs aber weltliche Churfürsten waren S. Chur. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_5_0_347