[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. die Person eines Churfürsten betreffend, demselben gehörig. Die churfürstliche Tafel, die churfürstlichen Länder, die churfürstliche Würde. Ferner, der Würde eines Churfürsten gemäß, anständig. Einen churfürstlichen Staat machen.
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