
Abk.: ChemG; Zielsetzung : Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe. Das deutsche Chemikaliengesetz ist das Ergebnis der Umsetzung der EG-Richtlinie 79/831/EWG vom 18. 9. 1979. Es schreibt vor, daß Stoffe, die erstmals in den -Verkehr gebracht werden, vor der Markteinführung nach festgelegten Kriterien auf ....
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