[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Den Charakter, oder den ganzen Umfang aller Merkmahle einer Sache bestimmen. 2) Mit einem Charakter, d. i. einem Ehrentitel, begaben; in welchem Verstande aber nur das Mittelwort im gemeinen Leben üblich ist. Ein charakterisirter Mann, welcher eine ansehnliche Würde bekle...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_5_0_272
Keine exakte Übereinkunft gefunden.