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Rückwirkung

Rückwirkung Logo #42000 Der Rechtsbegriff der Rückwirkung beschäftigt sich mit der Frage, ob Gesetze ihre Wirkung für Zeiträume vor ihrem Inkrafttreten entfalten können. Rechtstechnisch handelt es sich um eine materielle verfassungsrechtliche Anforderung hinsichtlich des zeitlichen und ggf. räumlichen Geltungsbereichs. == Rückwirkungsverbot == Rückwirkung würde ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rückwirkung

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Rückwirkung Logo #42015ist die Auswirkung eines Ereignisses auf die vorangehende Zeit. Sie ist im Recht teilweise möglich. Im Strafrecht ist sie zu Lasten eines Handelnden aus rechtsstaatlichen Gründen ausgeschlossen.Kaser § 10 I 1f.; Köbler, DRG 236, 267; Schiemann, G., Pendenz und Rückwirkung der Bedingung, 1973 Werber, W., Analogie- und Rückwirkungsverbot, Diss....
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Rückwirkung Logo #42134Rückwirkung, Recht: die Geltung von Rechtsakten, besonders von Gesetzen, für Tatbestände, die zeitlich vor ihrer Entstehung oder ihrem Inkrafttreten liegen. Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit verbieten nicht grundsätzlich die Rückwirkung von Gesetzen, doch setzt der ihnen innewohnende Grundsat...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Rückwirkung Logo #42871Inkrafttreten einer Rechtsvorschrift oder Verwaltungsmaßnahme zu einem Zeitpunkt vor ihrer Verkündung, mit rückwirkender Kraft.
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