
Unter Bürge versteht man: Bürge ist der Familienname folgender Personen: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bürge

ist, wer sich durch Vertrag mit einem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, dem Gläubiger gegenüber für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Bürgschaft. Lit.: Kroeschell, DRG 1, 2; Köbler, DRG 44, 74, 128
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Bürge, des -n, plur. die -n, eine dritte Person, welche dem Gläubiger für dessen Schuldner Sicherheit verspricht, sich, im Falle der Noth für ihn zu bezahlen, anheischig macht; in der weitesten Bedeutung, eine jede Person, welche die Verbindlichkeit einer andern übernimmt, im Falle d...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_4_4600

Bürge, flaches, naturnahes Laubwaldgebiet mit reinen Eichen- oder Eichen† †™Buchenbeständen in etwa 90† †™100 m Höhe in der Jülicher Börde westlich Köln und nördlich Düren auf dünner pseudovergleyter Lössdecke über den Ablagerungen der Jüngeren Hauptterrasse. Die B. war um 1800 noch dreimal so groß ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bürge, jemand, der für andere haftet (Bürgschaft).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Jede natürliche oder juristische dritte Person, die sich schriftlich verpflichtet, den Betrag der möglicherweise entstehenden Schuld bis zur Höhe des Bürgschaftsbetrags selbstschuldnerisch zu entrichten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413

Person (oder Bank), die die Haftung für einen Hauptschuldner übernimmt. Zu diesem Zweck wird ein schriftlicher Vertrag mit dem Gläubiger abgeschlossen. Der Bürge liefert somit anstelle des Schuldners die Kreditsicherheiten. Eine Bürgschaft setzt voraus, dass der Bürge über ein angemessenes Vermögen ...
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https://www.foerderland.de/finanzen/bankgespraech/investment-lexikon/

Unter dem Bürgen versteht man den Gewährleister einer Bürgschaft. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Bürge verpflichtet sich hier, gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzuste...
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https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/b/buerge/

Bürge (mhd. bürge, borge; ahd. burgeo = jemand, der bei einem Verleihgeschäft für das Verliehene haftet, bürgt). Familien- und Gefolgschaftsangehörige waren einander wechselweise verpflichtet, einem Gläubiger gegenüber für Schulden aufzukommen, füreinander zu bürgen. Nach ma. Recht stand dem Gläubig...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
(Börse & Finanzen) Ein Bürge ist eine Person oder eine Organisation, die sich für einen Darlehensnehmer verbürgt und notfalls für die Rückzahlung aufkommen muss, wenn dieser dazu z. B. wegen Insolvenz nicht in der Lage sein sollte...
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https://www.onpulson.de/lexikon/619/buerge/

Bürge (Fidejussor), s. Bürgschaft.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Eine Person, die sich verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger einzustehen, falls der Schuldner zahlungsunfähig wird (oder sich seiner Zahlungsverpflichtung entzieht).
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

(Text von 1910) Geisel
1). Bürge
2). Nach dem gegenwärtigen Gebrauche sind
Geiseln nur Personen, die zur Sicherheit einer Vertragsverbindlichkeit im Kriege von einem der Krieg führenden Teile in Verwahrung gehalten werden, während
Bürge allgemeiner ist und sowohl solche Personen bezeichnet, die mit...
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https://www.textlog.de/38064.html
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