[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Burggericht, des -es, plur. die -e, das Gericht, welches von dem Besitzer einer Burg bestellet und gehalten wird, und zuweilen unter dem Nahmen des Burggrafengerichtes vorkommt. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_4_4627