
Setzt sich aus unmittelbarer und mittelbarer Bundesverwaltung zusammen. Behördenorganisation . Short version in English
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Bundesverwaltung

Unter dem Begriff Bundesverwaltung wird die öffentliche Verwaltung eines föderalen Bundesstaat oder Staatenbund verstanden, die auf der obersten bzw. gesamtstaatlichen Ebene – der Bundesebene – angesiedelt ist. Sie umfasst im Allgemeinen die obersten Instanzen und Behörden der Exekutive, wie Staatsoberhaupt, Regierungschef (nicht aber die g...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverwaltung
[Schweiz] - Im Sinne der Gewaltenteilung unabhängige Verwaltungen haben die Bundesversammlung mit den Parlamentsdiensten und das Bundesgericht. Folgende Behörden sind den jeweiligen Departementen unterstellt: == Schweizerische Bundeskanzlei (BK) == Der Bundeskanzlei administrativ zugeordnet: == Eidgenössisches Departemen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverwaltung_(Schweiz)

B. bezeichnet die Behörden und Einrichtungen des Bundes, die mit dem Vollzug von Bundesangelegenheiten betraut sind. Da in D die Ausführung von Bundesgesetzen generell in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fällt, beziehen sich die Aufgaben der B. nur auf die in Art. 87-89 GG festgelegten Bereiche (Auswärtiger Dienst, Bundeswehr, Bunde...
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Bundesverwaltung die Ausführung von Bundesgesetzen unmittelbar durch Bundesbehörden oder mittelbar durch juristische Personen des öffentlichen Rechts. Die Aufgabenbestimmung der Bundesverwaltung ist in Abschnitt VIII des Grundgesetzes (Artikel 83 bis 91) geregelt. Danach sind die Bundesländer für die Ausführun...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Bundes- und Landesverwaltung sind in einem Bundesstaat getrennt. In Deutschland haben auf den meisten Gebieten die Länder die Verwaltungskompetenz, Bundesverwaltung ist die Ausnahme. Wann und in welchen Fällen eine Bundesverwaltung in Betracht kommt, ist im Grundgesetz detailliert geregelt. Bun...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Für die Ausführung von Bundesgesetzen gibt es drei Möglichkeiten: Ausführung als eigene Angelegenheit der Länder (Bundesaufsichtsverwaltung, Art. 83, 84 GG), Bundesauftragsverwaltung (Art. 85 GG) und Bundeseigene Verwaltung (Art. 86ff GG).
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https://www.lexexakt.de/glossar/bundesverwaltung.php
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