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Bundesurlaubsgesetz

Bundesurlaubsgesetz Logo #42000 Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) dient der Regelung des Erholungsurlaubs in Deutschland. == Allgemeines == Es wurde am 8. Januar 1963 verkündet und ergänzt als Mindestregelung die bis dahin allein und seither daneben bestehenden vielfältigen Einzelabsprachen zwischen den Tarifparteien für jede Branche und jedes Land. Zweck des Gesetzes ist der ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz

Bundesurlaubsgesetz

Bundesurlaubsgesetz Logo #40014Bundesurlaubsgesetz, zentrales gesetzliches Regelwerk zum Urlaub. Es wurde 1963 verabschiedet. Das Bundesurlaubsgesetz wird in seinen Wirkungen ergänzt durch weitere Gesetze und Bestimmungen (siehe Arbeitsrecht, Beamtenrecht) sowie vor allem durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Bundesurlaubsgesetz

Bundesurlaubsgesetz Logo #42834<i>(BUrlG)</i> Mit BuRlG wird das Gesetz bezeichnet, dass den gesetzlichen Anspruch auf Urlaub regelt. Gemäß § 3 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub. Da das Gesetz von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht ergibt sich daraus ein Urlaubsanspruch von vier Wochen. Für die Fünf-Tage-Woche...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/bundesurlaubsgesetz.php

Bundesurlaubsgesetz

Bundesurlaubsgesetz Logo #42880Das Bundesurlaubsgesetz steckt den Rahmen des Urlaubsanspruchs ab, ausgefüllt wird er durch Arbeits- und Tarifverträge. In ihnen kann vom Bundesurlaubsgesetz abgewichen werden, nicht aber zu Ungunsten des Arbeitnehmer s. Schon allein deswegen kann sich ein Blick in das Gesetzwerk lohnen, dass neben dem Urlaubsanspruch auch den Urlaubszeitpunkt, d...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bundesurlaubsgesetz/bundesurlaubsg
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