
Das Bundesfinanzierungsgremium wird auf Grundlage von § 3 Bundesschuldenwesengesetz vom Deutschen Bundestag gewählt. == Aufgaben == Das Gremium übernimmt die parlamentarische Kontrolle über die Art und Weise der Verschuldung des Bundes. Es wird vom Bundesministerium der Finanzen über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet. == ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesfinanzierungsgremium
Keine exakte Übereinkunft gefunden.