[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Brautschauen, des -s, plur. inus. in einigen Gegenden, z. B. in Meißen, auf dem Lande, die feyerliche Besichtigung, welche die Ältern oder Freunde der Braut oder des Bräutigams bey dem einen Theile, so wohl in Ansehung seiner Person, als auch der Vermögensumstände anstellen.
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