
==Blutgeld im islamischen Recht== Blutgeld ({ArS|دية|w=Diyya}) ist im islamischen Recht (Scharia) das Geld, das vom Täter, der Täterfamilie oder -sippe an die Opferfamilie oder -sippe statt Wiedervergeltung gezahlt wird. Nach islamischem Recht kann ein Mord auch mit lediglich einer Geldstrafe geahndet werden. Der Opferfamilie muss nach islami...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Blutgeld
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Blutgeld, des -es, plur. inus. 1) Dasjenige Geld, welches ein Todtschläger ehedem den Verwandten des Getödteten erlegen mußte, und welches noch häufiger das Wehrgeld genannt wurde. Vermuthlich hat es Amos 5, 12, eben dieselbe Bedeutung. Ich weiß - wie ihr die Gerechten drenget, und B...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_3_3257

Bezeichnung für den Lohn, den Judas Iskariot für seinen Verrat erhielt und von dem der Blutacker gekauft wurde (Mt 27,6-8).
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https://relilex.de/

Blutgeld, Wergeld.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Blutgeld, nach germanisch-mittelalterlichem Recht Belohnung für denjenigen, durch dessen Zeugnis ein Verbrecher überführt wurde.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Blutgeld , die Summe, welche nach altdeutschem Recht von einem Totschläger dem gezahlt wurde, welcher eigentlich die Blutrache ausüben sollte (s. Wergeld); dann auch wohl Bezeichnung für dasjenige Geld, welches vom Gericht für Entdeckung und Denunziation eines Verbrechers ausgesetzt ward. In England wurden z. B. durch Gesetze von 1692 bis 1742 ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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