
Von Blitzaustritt spricht das BAG, wenn Arbeitgeberverbände für Mitglieder kurzfristige Beendigungsmöglichkeiten schaffen, damit sich diese ggf. Tarifverträgen die Verband abgeschlossen hat vor wirksam werden entziehen können. Solche kurzfristigen Beendigungsmöglichkeiten können unwirksam sein, wenn sie die Funktionsfähigkeit der Tarifauton...
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