
Hiermit wird in der Kreditversicherung ein vereinbarter Außenstandsbetrag im Pauschalteil bezeichnet, innerhalb dessen ein Abnehmer des Versicherungsnehmers ohne formale Überprüfung beliefert werden kann und hierfür auch Versicherungsschutz besteht. ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40078
Keine exakte Übereinkunft gefunden.