Nebenstrafe, die in einem Strafverfahren in Verbindung mit der Hauptstrafe (Freiheits-, Geldstrafe) verhängte Strafe; das StGB nennt als Nebenstrafe nur das Fahrverbot. (Nebenfolgen) Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Die Nebenstrafe ist eine Strafe die neben der Hauptstrafe verhängt werden kann. Im einzelnen: die Bekanntgabe der Verurteilung, die Einziehung und das Fahrverbot. Dabei kann die Einziehung auch eine Maßregel zur Sicherung und Besserung sein. Nebenfolgen sind die Amtsunfähigkeit und der Verlust des passiven Wahlrechts. Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/nebenstrafe.php