Versicherte, Rentenbezieher und -antragsteller können zur Erledigung ihrer Rentenangelegenheiten (z. B. Stellung eines Rentenantrages, Führung von Schriftwechsel mit der Rentenversicherung, Wahrnehmung einer Beratung in der Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, Erhebung von Widerspruch und Klage) auch andere beauftragen. Hierzu m... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40087
Versicherte, Rentenbezieher und -antragsteller können zur Erledigung ihrer Rentenangelegenheiten auch andere beauftragen. Hierzu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen, die jedoch an keine bestimmte Form gebunden ist. Als Bevollmächtigte kommen in Frage: Privatpersonen, Rechtsanwäl... Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Bevollmaechtigung.html