
Beugemittel, Recht: Ordnungsmittel, Zwangsmittel.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Begriff Beugemittel kommt aus dem Rechtsbereich und bezeichnet die Durchsetzung einer Verfügung. Zum Beispiel kann ein Beugemittel die Verhängung eines Zwangsgeldes sind. Ein Beugemittel wird im Zuge eines Verwaltungsaktes angeordnet. Dieser Rechtsbegriff kommt im Vollstreckungsrecht vor.
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