
Der Begriff der Betriebsrisikolehre wurde im Arbeitsrecht im Zusammenhang mit der rechtlichen Bewertung von Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis zur Vermeidung unangemessener Ergebnisse bei der Anwendung des Leistungsstörungsrechts entwickelt. Sie unterscheidet für Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer unterschiedliche Risikobereiche. Je nachdem in...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsrisikolehre
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