
Im Medienvertrieb jemand, der für sich selbst oder für Dritte ein oder mehrere Exemplare eines Druckmediums zur bezahlten Lieferung in Auftrag gibt. Von Anforderung spricht man, wenn es sich um nicht zu bezahlende Exemplare wie Ansichts- oder Freiexemplare handelt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40044

Vertragspartner des Unternehmers bei einem Werkvertrag. Die Hauptleistungspflichten des Bestellers aus einem Werkvertrag sind: Zahlung der Vergütung (§§ 631, 632) und Abnahme des Werkes (§ 640).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Der Begriff Besteller im wirtschaftlichen Sinn kommt aus der Welt des Werkvertrages.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/besteller.php
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