[Achtung: Schreibweise von 1811] ein aus dem Hauptworte Sage gebildetes Nebenwort, welches daher die zweyte Endung erfordert, aber am häufigsten im Oberdeutschen üblich ist. Besagen seines eigenen Bekenntnisses, wie sein eigenes Bekenntniß besaget, bezeuget. Besage seiner Rechnung. Besage dessen S. das folgende.
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