Bergwerkseigentum ist ein Rechtsbegriff aus dem Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980. Es handelt sich um eine Bergbauberechtigung. Das Bergwerkseigentum gewährt das Recht, den Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist flächenmäßig begrenzt und gilt bis zur ewigen Teufe, also theore... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Bergwerkseigentum
Bergwerkseigentum, das ausschließliche Recht auf Aufsuchung und Gewinnung des in der Verleihungsurkunde benannten Minerals innerhalb des vom Oberbergamt verliehenen Bergwerkfeldes (auf höchstens 50 Jahre befristetes privatrechtliches Aneignungsrecht). Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134