[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Mit Land bekleiden. Einen Meiler belauben, bey den Kohlenbrennern, ihn statt der bloßen Erde mit Laub, Kohlenstaub und Erde bedecken. Außer dem ist dieses Wort nur in der höhern Schreibart üblich. Eile Lenz, beblüme die Tristen und belaube den Wald! Geßn. Die belaubte...
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