
Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet ihren Beitrag nach einem festen Prozentsatz von den beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. Dazu gehören Arbeitsentgelt, Rente und Versorgungsbezüge. Für freiwillig Versicherte wird der Beitrag gemäß der Satzung festgele...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42141

Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet ihren Beitrag nach einem festen Prozentsatz von den beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. Dazu gehören Arbeitsentgelt, Rente und Versorgungsbezüge. Für freiwillig Versicherte wird der Beitrag gemäß der Satzung festgele...
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