
Als Nebenpflichten werden im deutschen Zivilrecht untergeordnete, dienende Pflichten innerhalb eines zwischen zwei Personen bestehenden Schuldverhältnisses bezeichnet. Der Begriff wird uneinheitlich verwendet. Mitunter sind damit - missverständlich - die Schutz- bzw. Rücksicht(nahme)pflichten nach {§|241|bgb|juris} Abs. 2 BGB gemeint, die zu
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenpflicht

Siehe unter Hauptpflicht/Nebenpflicht/Nebenleistungsfpflicht.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/nebenpflicht.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.