
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag eines Arbeitsentgelts, bis zu dem Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (Sozialversicherung) erhoben werden. ûber diese Grenze hinausgehende Entgeltanteile bleiben beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich per ...
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