[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Fruchtbar machen. Ein Ey befruchten. Der Regen befruchtet das Land. 2) In der Wapenkunst, mit Früchten versehen Ein befruchteter Baum. Daher die Befruchtung in der ersten Bedeutung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1022