
Die Bannmeile (abgeleitet vom Rechtsbegriff Bann), auch Bannkreis oder befriedeter Bezirk, ist eine Schutzzone um die Sitzungsorte der Gesetzgebungsorgane des Bundes (insbesondere Bundestag und Bundesrat) und der Länder (Landtage) sowie des Bundesverfassungsgerichts, in der Tätigkeiten bzw. Versammlungen verboten und nur in Ausnahmefällen zugel...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bannmeile

ist die örtlich auf eine (oder auch mehrere) Meilen festgelegte Reichweite eines Bannes oder einer Herrschaftsgewalt. Seit dem Hochmittelalter werden insbesondere Burgen, Städte, Märkte, Mühlen oder Brauhäuser mit einer B. ausgestattet. In der Gegenwart beschreibt die B. eines Staatsorgans den räumlichen Bereich, in welchem keine Versammlunge...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Bannmeile, plur. die -n, der Umfang von einer Meile, in welcher sich eine Stadt des Bannes oder Zwanges bedienen kann; in dem Lateine der mittlern Zeiten, Bannileuca, Banleuca, Bannilegua, Milliare bannitum, franz Banilieue.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_376

Das Gebiet um bestimmte staatliche Einrichtungen (z.B. Parlamente, hohe Gerichte), in dem besondere Schutzbestimmungen (z.B. Demonstrationsverbot) gelten, um Druck auf die dort Tätigen (Abgeordnete, Richter) zu verhindern.
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Bannmeile, im staatsrechtlichen Sinne ein per Gesetz genau bestimmtes, befriedetes Gebiet um den Sitz von Verfassungsorganen, das zu deren Schutz dienen soll. In Deutschland sind Bannmeilen um den Bundestag, den Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht und die Länderparlamente verfügt. Innerhalb dieser Zonen sind öffentliche Versammlungen und pol...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Bannmeile, Bannkreis, Umgebung eines Ortes (im Umkreis von einer Meile), in der im Mittelalter kein Fremder Handel oder ein Gewerbe treiben durfte.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bannmeile, Bannkreis, befriedete Bezirke.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Bannmeile ist eine 'Schutzzone' um die Sitzungsorte der gesetzgebenden Organe des Bundes und der Länder sowie um Wahllokale. In dieser Zone sind Versammlungen verboten oder nur unter Auflagen zugelassen. Innerhalb der Schutzzone um die Wahllokale ist offensiver Wahlkampf oder gar Einschüchterung der Wähler durch die P...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42333

In Sachsen gibt es keine 'Bannmeile' wie in einigen anderen Ländern. Es darf also unmittelbar vor dem Landtagsgebäude demonstriert werden. Eine Demonstration muss angemeldet und genehmigt werden. Sie darf nur an Plenarsitzungen oder in der Ausschusswoche stattfinden und muss einen Bezug zu den dort behandelten Themen haben.
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https://www.landtag.sachsen.de/de/service/lexikon

Bannmeile (mhd. banmile; vridekreiz). Seit dem 12. Jh. richteten die Städte einen Marktfriedensbezirk ein, der die nähere Umgebung einer Stadt bis zum Umkreis von einer Meile (oder auch mehreren Meilen) umfasste. Die Bannmeile unterstand dem Stadtgericht, hier galten städt. Gesetze (z.B. Gewerbebann...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Bannmeile , ehedem Bannbezirk einer Stadt, eines Klosters oder auch einer Burg; häufig eine Meile nach allen Seiten des Bannorts hin, an den Grenzen zuweilen mit Säulen (Bannsäulen) bezeichnet. S. Bannrecht.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(historisch) Ein handelsprotektionistisch festgelegtes Umlandgebiet einer Stadt, in dem es auswärtigen Händlern untersagt war, ihre Waren anzubieten. Bei Großereignissen, voran an großen Markttagen, wurde dieser Bann in aller Regel außer Kraft gesetzt.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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