Bankgeschäfte mit Minderjährigen, Taschengeldparagraph Bedeutung

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Bankgeschäfte mit Minderjährigen, Taschengeldparagraph

Bankgeschäfte mit Minderjährigen, Taschengeldparagraph Logo #42880Die oft als Taschengeldparagraph bez. Vorschrift des §110 BGB ist i. d. R. nicht geeignet, in der täglichen Bankpraxis die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter für Kontoeröffnung und - Verfügung en zu ersetzen. Nach § 110 BGB bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter , wenn der Minderjährige die vertragsgem. ....
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