[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Bankart, des -s, plur. die -e, im gemeinen Leben und in verächtlicher Bedeutung, 1) ein von seinem Vater außer dem Ehebette erzeugtes Kind. 2) In weiterer Bedeutung, ein uneheliches Kind, auch ein solches, dessen Vater unbekannt ist, foetus vulgo quaesitus.Anm. Im Niedersächsischen lau...
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(Text von 1910) Bankart
1). Bastard
2). Hurkind
3). Uneheliches Kind
4). Unechtes Kind
5). Bankart (aus
Bankkart, einer ähnlichen Bildung wie Reinhart, Eberhart u. a; auch die Form
Bankert, Bankbein, Bankkind usw. ist gebräuchlich) heißt jedes Kind, das außer dem Ehebe...
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